Wissenswertes

Sie erhalten Pflegegeld?

Dann haben Sie vermutlich eine private Pflegeperson. Die Pflegekasse ist an Ihrem Wohlbefinden interessiert.

Deshalb sind Sie verpflichtet ein Pflegeberatungsgespräch halb- oder vierteljährlich, je nach Pflegegrad, nachzuweisen.

Ihre Pflegekasse wird somit darüber informiert, dass Sie in Ihrer Häuslichkeit optimal versorgt werden und ob Sie noch andere Hilfeleistungen benötigen.

Die beratende Person kann einschätzen, ob der Pflegegrad ausreicht oder ob Sie ein Hilfsmittel benötigen, dass die Pflege erleichtert.

Meine Erfahrung. Ihr Vorteil...

Pflegegradmanagement

Ich unterstütze Sie rund um das Thema Pflegeversicherung:

  • Pflegegrad beantragen
  • Begleitung wenn sich der Medizinische
    Dienst zur Einschätzung des Pflegegrades anmeldet. Sie sind nicht allein.
  • Beratung zur Tagesstrukturierung und
    Entlastung pflegender Angehörige
  • Antragstellung Verhinderungspflege
  • Höherstufung des Pflegegrades
  • Etablierter dauerhafter Ansprechpartner
  • die Leistungen sind zum Teil privat zu leisten

Pflegeunternehmen und privat Personen

Meine Erfahrungen und Leistungen biete ich ambulanten Pflegediensten, Pflegeberatungsstellen gemäß § 37,3 und privat Personen an.

Ambulanten Pflegediensten

  • Elemente aus dem QM, auch Fortbildung
  • Durchführung von Behandlungspflegeeinsätzen, b. Bedarf
  • Antragstellung versorgunsrelevanten Unterstützung z. B. Betreuung, Hilfe zur Pflege, Pflegehilfsmittel
  • Einsatzbereitschaft mind. 6 h, 8 h sind auch möglich. WE Dienste in Absprache

Private Einsätze

  • Pflege, Betreuung, Beratung
  • Buchbar mind. 2h, bis zu 6h möglich

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